Schriftliche Abiturprüfung mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung
Im Frühjahr 2007 fand in Hessen zum ersten Mal das Landesabitur statt. Mit diesem Begriff ist verbunden, dass die Aufgabenstellungen für die schriftlichen Abiturprüfungen (in den Leistungskursfächern und dem dritten schriftlichen Prüfungsfach) landesweit einheitlich erfolgen. Hessen fördert so die Vergleichbarkeit und Verlässlichkeit des Abschlusses und wertet diesen für seine Schülerinnen und Schüler auf.
Auf dieser Seite finden Sie eine Zusammenstellung der organisatorischen, inhaltlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen sowie Informationen im Hinblick auf Erlasse, Termine und fachspezifische Festlegungen.
In der vorliegenden Ausgestaltung ist das Landesabitur ein hessisches Modell. Es ist eine Kombination aus
-
zentralen, also vom Hessischen Kultusministerium zur Bearbeitung vorgesehenen Prüfungsaufgaben und
-
dezentralen, von den einzelnen Lehrkräften vor Ort erarbeiteten Prüfungsteilen.
Zentral geprüft werden alle Leistungskurse und die Fächer des dritten schriftlichen Abiturprüfungsfaches.
Dezentral geprüft werden das vierte (mündliche) Prüfungsfach und die fünfte Prüfungsleistung, in der eine Wahlmöglichkeit zwischen einer mündlichen Prüfung, einer Präsentationsprüfung und einer besonderen Lernleistung besteht.
Vom Landesabitur betroffen sind z. Zt. insgesamt 250 Schulen (alle öffentlichen und privaten Schulen mit gymnasialer Oberstufe und alle beruflichen Gymnasien) sowie die Nichtschülerabiturprüfungen. Die Schulen für Erwachsene (Abendgymnasien, Hessenkollegs) arbeiten seit Herbst 2007 in gleicher Weise.
Folgende Fächer werden in das Verfahren der Erstellung landesweit einheitlicher schriftlicher Prüfungsaufgaben einbezogen:
Aufgabenfeld I: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Latein, Griechisch, Kunst, Musik
Aufgabenfeld II: Geschichte sowie Politik und Wirtschaft (jeweils auch bilingual in Verbindung mit den Unterrichtssprachen Englisch und Französisch), Wirtschaftswissenschaften, Erdkunde, katholische und evangelische Religionslehre, Ethik und Philosophie
Aufgabenfeld III: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik und Informatik
Sport
Für das berufliche Gymnasium kommen folgende Fächer hinzu:
Technikwissenschaft, Gestaltungs- und Medientechnik, Wirtschaftslehre, Rechnungswesen, Datenverarbeitung, Ernährungswissenschaft, Hauswirtschaftslehre, Agrarwissenschaft und Gesundheitslehre.
Termine
Für die Prüfungen ist wegen der unterschiedlichen Leistungskurskombinationen ein Zeitraum von 11 Tagen notwendig. Die genauen Termine können auf dieser Seite nachgelesen oder den jeweils gültigen Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur entnommen werden.
Grundsätzlich findet im Prüfungszeitraum für diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nicht unmittelbar von Abiturprüfungen betroffen sind, regulärer Unterricht statt. Die Schulleiterin / der Schulleiter entscheidet in eigener Zuständigkeit, ob und in welchem Umfang aufgrund der (geringen) Anzahl an verbleibenden Nicht-Prüflingen Ersatzveranstaltungen für den planmäßigen Unterricht angeboten werden (EVA, Studientag, Wiederholungsphasen etc.).
Für einen eventuell erforderlichen Nachschreibtermin werden ebenfalls landesweit einheitliche Prüfungsaufgaben erstellt. Die entsprechenden Termine können auf dieser Seite oder in den Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur nachgesehen werden.
Prüfungsaufgaben
Erstellung der Prüfungsaufgaben
Mit der Erarbeitung der schriftlichen Prüfungsaufgaben sind 43 Fachkommissionen betraut, für die hochqualifizierte Lehrkräfte mit jahrelanger Abiturerfahrung aus allen Regionen Hessens gewonnen werden konnten. Zudem wurde und wird bei der Berufung von Kommissionsmitgliedern darauf geachtet, dass die verschiedenen Schultypen (Gymnasium, Gymnasiale Oberstufenschule, schulformbezogene und schulformübergreifende Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, berufliches Gymnasium) in den einzelnen Kommissionen vertreten sind. Das Institut für Qualitätsentwicklung koordiniert und begleitet die Erstellung der Prüfungsaufgaben und trifft geeignete Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und -sicherung.
Grundsätzlich werden die Abiturprüfungsaufgaben auf der Basis der verbindlichen Inhalte des jeweiligen Lehrplans für die gymnasiale Oberstufe erstellt (vgl. Abschnitt Rechtliche Grundlagen). Dies gilt auch für zweistündige Kurse.
Operatorenlisten für die einzelnen Fächer geben einen Überblick über die bei der Formulierung von Arbeitsanweisungen verwendeten Verben (z.B. analysieren, interpretieren, darstellen, beschreiben) und dienen der Standardisierung. Auf diese Weise sollen für alle Beteiligten zu große Interpretationsspielräume in Bezug auf erwartete Leistungen und Anforderungsbereiche vermieden werden.
Bereitstellung der schriftlichen Prüfungsaufgaben
Die landesweit einheitlichen schriftlichen Prüfungsaufgaben für das Abitur werden den Schulen rechtzeitig auf elektronischem Weg zur Verfügung gestellt; Maßnahmen zur Sicherung der Geheimhaltung werden getroffen.
Wahlmöglichkeiten
Am Abiturtag einer schriftlichen Prüfung erhalten alle Prüflinge die Möglichkeit zur Wahl, entweder zwischen kompletten Aufgabenvorschlägen oder zwischen Teilaufgaben. Die genauen Modalitäten für jedes Fach im allgemeinbildenden Bereich sowie in den berufsbezogenen Fächern des beruflichen Gymnasiums sind den jeweiligen Hinweisen zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen zu entnehmen.
Korrektur und Bewertung
Die Bewertung der schriftlichen Abiturarbeiten erfolgt mittels einer Erst- und Zweitkorrektur durch die Lehrkräfte der eigenen Schule. Für die Korrektur der Arbeiten erhalten die Lehrerinnen und Lehrer Lösungs- und Bewertungshinweise, anhand derer die Beurteilung vorgenommen wird.
Zur Entwicklung und Sicherung einheitlicher Bewertungsmaßstäbe wird für einzelne Fächer, die nach einem Rotationsprinzip jährlich wechselnd durch das Kultusministerium festgelegt werden, landesweit die Zweitkorrektur der schriftlichen Arbeiten von Lehrkräften anderer Schulen vorgenommen (externe Zweitkorrektur).
Die Berechnung der Gesamtqualifikation wird durch § 26 VOGO/BG (zuletzt Landesabitur 2011) und durch § 26 der OAVO (erstmals für das Landesabitur 2012) geregelt.
Rechtliche Grundlagen
Die allgemeinen Modalitäten und Verfahrensabläufe sind
-
für das Landesabitur 2011 in der "Verordnung über die Bildungsgänge und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium (VOGO/BG)" vom 19. September 1998 (ABl. S. 734), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. September 2007 (ABl. S. 643),
und
beschrieben.
Weiter konkretisiert werden diese in den Durchführungsbestimmungen zum Landesabitur zu Beginn des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet.
Die inhaltlichen Festlegungen allgemeiner und fachspezifischer Art sind
nachzulesen.
Generelle fachliche Grundlage für die Arbeit in der Qualifikationsphase und in der Vorbereitung auf die Abiturprüfung ist jeweils der geltende Lehrplan für das betreffende Fach.
Inhaltliche Einzelbestimmungen für die Abiturprüfung werden jeweils zwei Jahre im Voraus zu Beginn der Qualifikationsphase des betroffenen Abiturjahrgangs in den Hinweisen zur Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen festgelegt.
Darüber hinaus werden für die Fächer Mathematik, Biologie, Chemie und Physik in den jeweiligen Handreichungen und für das Fach Informatik in einem Glossar weitere Konkretisierungen vorgenommen.
Evaluation
Die Grundlage für die Evaluation des Landesabiturs bilden
- die Auswahlentscheidungen der Prüflinge und Lehrkräfte,
- die fachspezifischen Ergebnisse der Prüfungsarbeiten sowie
- die jährlich erreichten Abiturdurchschnittsnoten.
Des Weiteren wird das hessische Landesabitur seit seiner Einführung im Jahr 2007 durch eine wissenschaftliche Längsschnittstudie über einen Zeitraum von drei Jahren begleitet. An ihr sind 19 repräsentativ ausgewählte hessische Schulen beteiligt.
Im Zentrum der Studie stehen die folgenden zwei Leitfragen:
(1) Wie beurteilen die Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler im Bundesland Hessen die Durchführung des Landesabiturs?
(2) Wo lassen sich Stärken und Schwächen identifizieren?
Erste Ergebnisse zeigen hohe Zustimmungsquoten in Bezug sowohl auf Auswahl der Inhalte, Verständlichkeit, Fairness, angemessene Gestaltung als auch auf die technische und organisatorische Gestaltung. Die Evaluationsergebnisse werden zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Gesamtprozesses genutzt.
Auf der Basis der bisherigen Ergebnisse und Rückmeldungen kann eine erfolgreiche Durchführung des hessischen Landesabiturs konstatiert werden. Diese gilt es auch in den kommenden Jahren zu sichern.